Die Berliner Medizinische Gesellschaft freut sich über jedes neue Mitglied!
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen über die Mitgliedschaft regelt § 4 die Satzung der Berliner Medizinischen Gesellschaft:
»Ordentliche Mitglieder können Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte und Studierende der Medizin sowie der Zahnmedizin werden. Andere natürliche sowie juristische Personen, Verbände und Vereinigungen können fördernde Mitglieder werden. Auf Verbandsbeschluss kann ein förderndes Mitglied ordentliches Mitglied werden.«
Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss, Auflösung der Gesellschaft oder durch Tod.
Der Austritt muss der Gesellschaft gegenüber schriftlich bis spätestens 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember des Jahres erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Austrittserklärung bei der Gesellschaft.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Ärzte/Ärztinnen in leitender Position und für niedergelassene Ärzte/Ärztinnen 50 € pro Jahr,
für Assistenzärzte/-ärztinnen und Ärzte/Ärztinnen in vergleichbarer Position 25 € pro Jahr,
für Studierende ist die Mitgliedschaft kostenlos.
Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Wir empfehlen Ihnen, uns die Erlaubnis zu erteilen, Ihren Mitgliedsbeitrag einmal jährlich von Ihrem Konto einzuziehen. Die SEPA-Einzugsermächtigung schicken wir Ihnen zu, sobald Ihr Aufnahmeantrag bei uns eingegangen ist.
Sie können den Jahresbeitrag aber auch auf unser Konto bei der Commerzbank überweisen.
Commerzbank Berlin
IBAN DE29 1004 0000 0651 3444 00
BIC COBADEFFXXX
Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Werden Sie Mitglied in der Berliner Medizinischen Gesellschaft!
Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken, ausfüllen und an die Geschäftsstelle schicken.
Geschäftsstelle
Berliner Medizinische Gesellschaft e.V.
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
Tel.: 030 2408 5000
E-Mail: BerlMedGes@mail.de